wohlthätig werden würde, dürfte doch der Pfarrkonkurrenz wenigstens ein Theil der dießfälligen Kosten zugemuthet werden. Es dürfte also, wenn der bestehende Antrag ausgeführt worden sollte, nun noch erübrigen ad 4. auf freiwillige Beiträge der hiesigen Bürgerschaft und Insaßen, und allenfalls auch fremden Wohlthäter bedurft zu sein, wobei die hochwürd. Geistlichkeit am meisten mitwirken könnte, und in welcher Hinsicht dieselbe ganz sicher auch bereits gewirkt hat, da sie es ist, welche die Wohlthat des Bestehens seines Theiles des Ordens der barmherzigen Schwestern am ersten zu würdigen weiß, und allenthalben zur Unterstützung der Nothleidenden und Bedrängten die Hand bereitwillig biethet. Auf den im Gesuche unbestimmt gestellten Antrag zur Ueberlassung des hiesigen Krankenhauses an den Orden der barmherzigen Schwestern führt Hr. Referent noch folgendes an: Er glaube, es werde wohl nicht gemeint sein, daß dem Orden das Krankenhausgebäude für immer eigenthümlich übergeben werden soll; worauf keinesfalls eingerathen wäre; denn dieses Gebäude wird zu seinem Zwecke immerhin bestehen, solange der M. V. Fond Eigenthümer des selben bleibt, allein welches Schicksal der Orden als eine Privat-Anstalt über kurz oder lang, wie die Erfahrung lehrt, haben werde, ist ungewiß; dann sehe ich, wenigstens derzeit keine Ursache ein, warum das Eigenthumsrecht auf dieses Gebäude hindangegeben werde, und der Orden dieses verlangen sollte, und ich bin sogar der Meinung, daß, wenn schon ein Anbau an das Krankenhaus
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