Ökonomische Ratsprotokolle 1844

Endlich hat sich der Magistrat laut dieses Hauptstiftbriefes verbindlich gemacht, in dem Falle, als sich in Zukunft die Kräfte des Fondes mehren die Pfründenportionen zu vergrößern, und die Pfründe wieder zu vermehren. Hieraus ergiebt sich, was wohl zu berücksichtigen ist, daß der M. V. Fond ein unonerirtes, frei verfügbares Vermögen nicht habe und nie haben werde, sondern der sich bei selbem zeigende Uiberschuß auf Vermehrung und Verbesserung der Pfründen zu verwenden sei. Es kann also weder mit dem baaren Gelde, noch mit den anliegenden Kapitalien noch mit den Gebäuden insolange keine andere Verfügung getroffen werden, als nicht diese Stiftungen ganz oder zum Theil von der obersten Staatsverwaltung aufgehoben werden, was aber ganz sicher nicht geschehen wird, da dieselben für die hiesige Stadt und ihre Armen zu wohlthätig und wichtig sind. Hier muß noch bemerkt werden, daß der dermalen vorhandene Kassarest für den oben erwähnten Krankenhausbau, dann für die Bauten im Bruderhause, welche durch den lezten Brand nothwendig geworden sind, bestimmt sind, und auf diese Art aufgehen werde; dann daß die Kapitalien des Landes, nicht wie es im fraglichen Gesuche heißt, in mehr als 270.000 fl sondern laut Rechnung pro 1844 an öffentl. Oblionen in 134.702 fl 11 xr CMz, 29. 663 fl W.W., u. an Privatkapitalien in 9.575 fl 44 xr CMz, 1000 fl W.W., 144,277 fl 55 xr 30.663 fl W.W. somit zusammen nun in 174.940 fl 55 2/4 xr bestehe; endlich daß der M. V. Fond auch bei dem an das Krankenhaus angebauten Benefiziatenhause als Eigenthümer grundbuchlich angeschrieben stehe, u. daß dieses Haus von einem für die Kranken dahin bestellten Benefiziaten bewohnt werde. Der M. V. Fond ist also nicht verpflichtet und beruffen, außer den Kosten des von hieraus bereits beantragten, zur Unterbringung mehrerer Kranken

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