Ökonomische Ratsprotokolle 1844

den Obmännern in der Unterstandhäusern insbesondere über das Hauswesen, und die Verrichtung der gestifteten Gebote gewacht werde, wornach von dem Magistrate die Verbindlichkeit auf sich genommen werde, dafür zu sorgen, daß in die Unterstandhäuser, von denen derzeit im Bürgerspitale 30 Pfründler und 12 andere Arme unter dem Namen "Unterstandler" im Bruderhause 14 Pfründler und 23 andern Arme; dann im Sondersiechenhause 6 Pfründler und 19 andere Arme sich befinden, vorzugsweise Pfründner, und zwar in das erstere Haus vorzugsweise Bürgerspitalspfründner in die übrigen 2 Häuser aber Bruderhaus-, Sondersiechenhaus - und Lazarethhaus-Pfründler d.i. verarmte, erwerbsunfähige Inwohner, Gesellen und Dienstbothen aufgenommen, und nebst der unentgeldlichen Wohnung auch das nöthige Holz und Licht erhalten; ferners, daß im Krankenhause ein Hausmeister sammt einem Hausknecht und 4 Krankenwärterinnen dann ein bestimmter Arzt und Wundarzt zur Schließung des Hauswesens, Speisung, Pflege und Heilung der Kranken bestellt sei, und daß dahin die erkrankten Fondspfründler, dann Gesellen des hiesigen Maurer- und Steinmetzhandwerkes, welche nicht chronische Krankheiten haben, auf Kosten des M. V. Fondes, anderwertige hiesige Armen auf Kosten des hiesigen Armenfondes und im Nothfalle auch andere Kranke gegen Vergütung der Verpflegs- u Medicinal kosten von ihnen selbst, ihren Meistern, Dienstherrn, Angehörigen oder ihrer Gemeinden aufgenommen werden. Der Magistrat hat weiter laut dieses Generalstiftsbriefes sich verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die übrigen dem M. V. Fonde verbliebenen Verbindlich-

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