sein werden, läßt sich derzeit nicht beantworten, und es kann nun auf den Preis eines anzukaufenden Grundes und die jährlichen GebäudeReparaturen hingewiesen werden. ad h) die Kostenbestreitung betreffend glaubt H. Referent hinweisen zu müssen: 1. auf den hiesigen M. V. Fond welcher auch von den Bittstellern laut des vorliegenden Gesuches in Anspruch genommen werden will; 2. Auf das hiesige Armeninstitut; 3. auf die Pfarrkonkurrenz, und 4. auf freiwillige Beiträge der hiesigen Bürgerschaft und Insassen. Hierüber erörtert Hr. Referent noch insbesondern folgendes: ad 1. der M. V. Fond ist bekanntlich aus einzelnen h. Orts genehmigten Stiftungen entstanden, und sein Zweck erhellet aus dem Schluße des von h. kk. Landesregierung unterm 23. August 1838 Z. 25443 genehmigten Zusammensatzes der Stiftung, oder des Generalstiftbriefes mit dem, daß die Verwaltung der Justizgeschäfte bei dem zum M. V. Fonde gehörigen Dominien Bruderhausamt, Bürgerspitalamt Flösserzeche, Gemeinkastenamt, dann Spital- und Nikolaistift, da die Stadtgemeinde Eigenthümerin dieses Fondes ist, durch vom Magistrat gewählte, höheren Orts bestättigte und beeidete Individuen eben so die Einnahmen und Ausgaben der Gelder, dann die Rechnungslegung besorgt, auch die Aufnahme der Kranken in das Krankenhaus, die Pfründenverleihungen und die Entlassung von dem gesamten Magistrate angeordnet werden; daß die Aufsicht über das Krankenhaus sowohl, als auch die Unterstandhäuser: Bürgerspital, Bruderhaus und Sondersiechenhaus hinsichtlich der Gebäude und die häusliche Ordnung in denselben von bestimmten Bürgern, in der Regel Bürgerausschüßen, gehalten, und von
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2