20 weitere Krankenbetten aufgestellt werden können, zu Krankenzimmern herstellen zu lassen, und mit dieser Reparaturarbeit zugleich auch die völlige Feuersicherheit des Krankenhauses zu erwirken, und sonstige im Laufe der Zeit entstandene Baugebrechen, welche schon ziemlich bedenklich sind, zu beseitigen. Die dießfälligen Bauelaborate sind bekanntlich vor geraumer Zeit unter der Bitte um die Bewilligung dieses Baues vorgelegt worden; allein es ist laut des Ergebnisses der in Folge Kr. A. Dekrets v. 18. Juli d. J. Z. 1915 am 24. July d.J. stattgefundenen lezten kreisämtl. Koõnstagsatzung nicht zu erwarten, daß die Bewilligung zur Vornahme dieses Erweiterungsund Sicherungsbaues von der Entscheidung der Frage, ob das Krankenhaus den barmherzigen Schwestern übergeben werden soll, erfolgen werde. Eine weitere Vermehrung der Krankenzimmer und Krankenbetten als durch die fraglichen 2 Lokalitäten findet Hr. Referent derzeit nicht nothwendig, und beruft sich darüber, daß bis nun Jedermann, dessen Aufnahme in das Krankenhaus nothwendig befunden wurde, auch aufgenommen, und gehörig verpflegt und behandelt worden sei, auf das Zeugniß des kk. Hrn. Kreisphysikus und der Distr. Koãte Gleink, Garsten und Ternberg, und außer diesen Baukosten, welche zusammen auf 7312 fl 1 xr CMz beanschlagt sind, bedarf es dann keines weiteren Kostenaufwandes; die Ausbauung dieser beiden Wohnbestandtheile dürfte aber selbst wenn auch von den barmherzigen Schwestern hierorts ein Spital errichtet werden, und sich dadurch die Anzahl der Armen für das nun bestehende Krankenhaus vermindern sollte, für den Fall einer eintrettenden Epidemie für nothwendig erkannt werden.
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