Ökonomische Ratsprotokolle 1844

Hr. M. Rath Buberl ist mit dem Hrn. Referenten zu Gunsten des Donberger einverstanden, aus den von ihm angeführten Gründen, u. besonders auch darum, weil Schlager die wichtigsten Belege nicht urkundlich beigebracht hat. Hr. M. Rath Knoll ist gleichfalls mit dem Hrn. Referenten zu Gunsten des Donberger einverstanden, u. er bemerkt insbesondere, daß er seiner Seits das Zeugniß des Mandatariates sehr estimire, da der Gewerbsverein so gut wie eine andere PrivatPerson berechtigt ist, solche Zeugniße auszustellen, u. es sich hier, nicht um einen Staatsdienst, sondern nur um eine Communal-Bedienstung handelt. Endlich sei ihm zuverläßig bekannt, daß Donberger sehe gesund ist, u. daß ihm sein krummer Fuß im Gehen durchaus nicht hinderlich sey. Herr Oekon. Rath Woisetschläger bemerkt, daß ihm zwar der kränklichen Constitution nach Johann Schlager für diesen Dienst lieber wäre, er jedoch mit Rücksicht auf die übrigen Eigenschaften des Donberger sich nach dem Antrag des Hr. Ref. zu seiner Gunsten aussprechen müsse. Hr. Oek. Rath Kaindl erinnert, daß er sich die von dem H. Ref. angeführten guten Eigenschaften des Donberger durchaus anerkenne, u. sich daher mit Rücksicht

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