Ökonomische Ratsprotokolle 1844

sein Gesuch streng belegt ist, was Schlager nicht gethan hat, dann weil das Schwägerschaftsverhältniß mit den Bürgerausschüßen Lehner und Haindl angesichts des h. Reg. Int. dto. 12. Jänner 1839 Z. 20020 ihm nicht hindernd in den Weg tritt, indem der Bürgerausschüße noch vier bestehen, u. die Controlle durch diese hergestellt werden kann u. erhalten bleibt, weil ferner Donberger im jugendlich kräftigen Mannesalter empfehlend theoretische a. praktische Kenntniße u. vor Allem eine ausgezeichnete Moralität urkundlich nachgewiesen hat, weil er als ein nüchterner u. sehr redlicher Mann allgemein bekannt und geachtet ist, weil, was die Hauptsache ist und seine Handthierung ihm erlaubt, der in Rede stehenden Stelle mehr als irgend ein anderer u. insbesonders als Schlager gewärtig zu seyn u. nachzuleben, weil hiedurch die öffentl. Ämter dieser Stelle besetzt erhalten werden, u. der Dienst keine Störung leidet, was bei Schlager nicht der Fall sein würde, da er seine Stelle als Bürgerausschuß resigniren müßte, weil ferner seine Zeugnisse, über die StaatsrechnungsWissenschaft u. kaufmännische Buchhaltung nicht in Anschlag gebracht werden können, weil er dieselben theilweise nicht nicht vollständig, oder nicht öffentlich gehört hat, weil endlich sein ausgedehnten Realitätenbesitz, insbesondere jener des Hauses No. 10 bei der Steyr ihn nach meiner Ansicht für diesen Posten weniger

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