noch bis Ende Oktober vorfallenden Auslagen durch die fälligen Interessen nicht ganz gedeckt seien. Die von dem Revidenten vom 29. August sub Nro. 6457 überreichte weitere Rechnung zeigt dieses Stiftungsvermögen bis zum 1. Juni d.J. aus zusammen mit 1300 fl 12 3/4 xr CMz und es erhellet aus derselben, daß: 1. die Stadtkasse den Betrag von 1318 fl 58 xr CMz 2. die Arm. Inst. Kasse den Betrag von 18 fl 23 xr CMz herauszugeben habe, werden hierzu die gestohlenen 2779 fl 5 2/4 CMz geschlagen so ergibt sich im Ganzen ein zu ersetzender Betrag von 4116 fl 26 2/4 CMz. Da laut K. A. Dekret vom 8. l.M. Z. 12265, welches ich ebenfalls vorlese, um die Herausgabe der 1318 fl 58 xr von h. Regirung ausdrücklich angerdnet ist, wegen der Herausgabe von 18 fl 23 xr CMz ohnehin kein Anstand bestehen kann, so muß dafür gesorgt werden, daß die Stadtkasse obigen Betrag pr 4116 fl 26 2/4 CMz ehestens herausgebe, u. wenn dieselbe es auch nach den vorliegenden kassaämtlichen Relationen in dessen Monathe zu thun nicht im Stande ist, so kann sie es doch bis gegen die Mitte des Monats November, bis wohin sämtl. kurrenten Einnahmen der Stadtkasse pro 1844 eingebracht sein können; zu dem ist die Einhebung des Armeninstiutsabganges auf die nicht bürgerlichen Realitäten, Gewebe und Beschäftigungen pro 1843 zu Gunsten der Stadtkasse in Zuge, die Verfassung und Vorlage der Repartition des Abgangs an den Armenversorgungsauslagen pro 1844 ist bereits aufgetragen, u. es wird also die Einhebung auf dieselbe auch nach kurzer Zeit geschehen können, und die höhere Entscheidung wegen der noch rückständigen Aicheter Schulhausbaukosten ist täglich zu gewärtigen. Hiernach und wenn das Kassaamt auf einige Zeit mit der Bestreitung
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