2. daß der Revident den Auftrag erhalte, die weitere Rechnung über dieses Stiftungsvermögen bis in das heutige Jahr zu verfassen und vorzulegen, und die Gutmachung genau anzuführen. 3. daß mittelst Berichts die Bitte um einen weitern Termin zur Einsendung der nöthigen Gelder bis Ende September, den um einen weitern Termin hinsichtlich der Leistung des Wiederersatzes der gestohlenen 2779 fl 5 2/4 xr CMz aus der Stadtkasse, ferner um die Weisung wegen künftiger Vermachung der Armeninstitutsgelder u. Obligationen, und endlich in Betreff der von der Stadtkasse zu diesem Stiftungsvermögen weiters herauszugebenden 1318 fl 58 xr CMz, welche anstatt aus der Stadtkasse, aus diesem Stiftungsvermögen zur gewöhnlichen Betheilung der Armen vor dem Kassaeinbruche verwendet wurden, gestellt werden. Da die Eingabe des Kassaamtes ein ungünstiges Resultat lieferte de praes. 20. Aug. Z. 6395, [?]chenlich, daß über Abschlag der nothwendigen Auslagen von den sichern Einnahmen kaum ein Kassarest von 1640 fl CMz erübrigen werde, erging an das Kassaamt der weitere Auftrag zu relazioniren, auf welchen Betrag sich der Kassarest bei der Stadtkasse am Ende Oktbr. l.J. mit Rückstand auf sämtl. bevorstehende Einnahmen und Ausgaben belaufen werde, u. ob die beim Armenfonde bis Ende d.J. noch zu bestreitenden Auslagen durch die auch zu erhebenden Kapitalsinteressen dieses Fondes gedeckt erscheinen oder nicht. Die hierauf erfolgten Eingabe geht dahin, daß sich mit Ende dieses Monats Oktober ein Kassarest von beiläufig 4600 fl CMz zeigen werde, und daß die beim Armeninstitute
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