jährlichen Burgfrieddienst pro 1844 und für die Zukunft als Schuldigkeit abschreibe, zum Behufe der Erwirkung der Abschreibung der das zu demoliren beantragte Gebäude treffende Gebäudesteuer sammt Konkurrenzkosten die besondere Eingabe mache. Endlich wird wegen Uibername der Demolirungsarbeit eine Lizitationstagsatzung auf den 16. d.M. 2 Uhr Nachmittags angeordnet, weßhalb das Edict auszufertigen, hierorts zu affigiren und unter Trommelschlag kundzumachen ist. Zu dieser Tagsatzung ist insbesonders auch Joh. Neudorfer vorzuladen und der Maurermeister Huber und Benninger. Schließlich ist wegen Erstattung des Berichtes in Betreff der städtischen Activrückstände dieses Dekret den H. Mag. Rathe Bleyer zur Einsicht vorzuweisen. Aus dem Referate des H. Oek. Rathes Kaindl: 7294. Regg. Dekret Z. 24921 wegen neuerlicher Verhandlung über das städtische Marktplatz- und Standelgefäll auf weitere 3 Jahre. Ist dieser Act mittelst Bericht dem k.k. Kreisamte zu überreichen und dieser Bericht in nächster ökon. Sitzung vorzutragen. Haydinger Woisetschlager Oek. Rath Gärber Kaindl Oeck. Rath Auskultant Neckhaim Ök. Rath
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2