Jahresbetrag der letzteren pr. 20 fl CMz richtig gestellt und beym Kassaamte erhoben worden ist, daß diese Eheleute wirklich für das heurige Jahr die Haussteuer, Erwerbsteuer und die Konkurrenzkosten zusammen pr. 9 fl 54 1/4 xr CMz entrichtet haben und nur die Landsteuer pr. 1 fl E.Sch. ausständig geblieben sind, endlich nicht nur Rosalia Schöbl, sondern auch die Lederbauerschen Eheleute ihre sogleiche Befriedigung mit ihrer Forderung verlangen, dann die Kassakräfte hinlänglich sind, so ist auf das sub N. 7295 vorliegende Kreisamtsdecret mittelst besonderen Dekretes der Auftrag an das Kassaamt zu erlassen, daß dasselbe ungesäumt den den Georg Lederbauerschen Eheleuten zuerkannten Entschädigungsbetrag pr. 720 fl CMz und 9 fl 54 1/4 xr CMz in der Art herausbezale, daß die zwischen Rosalia Schöbl und den Georg Lederbauerschen Eheleuten streitigen Jahres Intreen pr. 20 fl CMz bis zum Ausgange des Streites hieher ad deposita gebracht, das Kapital pr. 400 fl CMz aber sammt den übrigen vom 24. Februar 1841 an bis zur Auszalung zu berechnenden nach Abzug obiger 20 fl bleibenden 5 % Intreen. der Rosalia Schöbl in Gegenwart des Georg Lederbauer und gegen Ausstellung einer extabulationsfähigen Quittung und gegen Rückstellung des Schuldscheines ausbezalt, der sonach von den obigen 2 Beträgen zusammen pr. 729 fl 54 1/4 xr CMz erübrigende Betrag gegen Quittung den Georg Lederbauerschen Eheleuten behändiget werde. Die Quittungen sammt Schuldscheine sind vom Kassaamte sogleich mittelst Relazion vorzulegen, damit das Grundbuchsamt wegen Extabulation der 400 fl CMz und Kassirung des Grundbuchsfoliums beauftragt werde, auch ist dem Kassaamte mitzugeben, daß dasselbe den
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