Ökonomische Ratsprotokolle 1844

Begründung entbehren, so können auch die als Nebengründe angeführten Lebens- u. Familienverhältniße des Bittstellers diesfalls in keine Berücksichtigung gezogen werden, der Hr. Referent ist daher der Meinung, daß auf Bewilligung des von dem verstorbenen Hrn. Bürgermeister Franz Reisser bei der h. kk. vereinigten Hofkanzlei wegen Zahlungsanweisung von 343 fl 18 xr CMz als zu wenig verrechneter Reisekosten u. Diäten eingebrachten Gesuchs nicht einzurathen u. hiernach unter Rückschluß des Communikats u. eines Rathsprotokollsextraktes der Bericht an das kk. Kreisamt zu erstatten sei. Der Herr Magistratsrath Maurer ist mit der Ansicht des Hr. Referenten einverstanden, und bemerkt zugleich daß die von dem Hrn. Rechnungsleger angeführten Verordnungen demselben nicht zustattenkommen können. Herr Magistratsrath Buberl ist mit dem Antrage des Hrn. Referenten vollkommen einverstanden, glaubt jedoch daß der Hr. Bittsteller respective dessen Frau Wittwe bei dem Umstande, da derselbe in seinem Hofgesuche alternativ auch um allfällige gnädige Zuerkennung eines Pauschalbetrags gebethen u. in Berücksichtigung der Vermögens- und Familienverhältnisse bezüglich dieser Bitte der Gnade der höchsten kk. Hofkanzlei in Unterthänigkeit zu empfehlen sei, da doch angenommen werden kann, daß seine angeführten Gründe

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