worden ist, wird der Armeninstitutsrechnungsführung aufgetragen, die Repartition des Abganges an den Armenversorgungsauslagen pro 1844 bis Ende Oktb. d.J. hieher vorzulegen, und in dieselbe 1. denjenigen Betrag, welcher auf die Armenversorgung in diesem Jahre wirklich erlaufen ist, 2. denjenigen, welcher allenfalls pro 1842 u. 1843 zu wenig repartirt worden sein sollte, u. 3. diejenigen Beträge einzubeziehen, welche pro 1842 wohl repartirt worden sind, aber von den betreffenden Parteien nicht eingebracht werden könne. 6488. Das Kassaamt um zwangsweise Einbringung des von dem Korbmacher Josef Fuchs in der Kaserne N. 32 haftenden Zins- und Taxrükstandes pr. 20 fl 20 xr CMz. Ist Josef Fuchs hierüber bereits vernommen. 6604. Konto des Todtenansagers Josef Donke pr. 23 xr Begräbnißkosten des Kindes Alois K[?] [?]. Diesen Konto mit dem zurück, daß diese 23 xr CMz von der Mutter dieses Kindes einzubringen seien, nicht aber aus der Arm. Inst. Kassa zahlbar angewiesen werden können. Da übrigens seit einiger Zeit mehrere ähnliche Fälle vorkommen, wo z. B. der Mann für sein Weib o. umgekehrt um die Bestreitung eines Theils der Begräbnißkosten aus der Armenkassa ansucht, u. dieses Ansuchen von der Pfarrgeistlichkeit, dem Viertlmeister u. d. gl. unterstüzt, u. dadurch dem Armeninstitute eine neue Last aufgelegt wird, welche nicht nothwendig erscheint, so ist zur Wiederabstellung dieses Unfuges an die hies. geistl. Armeninstituts-Rechnungsführung die geeignete Note zu erlassen. 7073. Rechnungsrevident Loitzenbauer berichtet ad N. 6576 den Revisionsbefund des ArmeninstitutsKassajournals für August 1844. Dem Rechnungsführer ist die-
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