Ökonomische Ratsprotokolle 1844

Klage de praes. 24. Juny 1844 gerichtlich eingeklagten Miethzinses pr 17 fl 30 xr CMz, dann die mit Einschluß der doppelten Urtheilstaxe auferlaufenen Klags - und Gerichtskosten zu 33 fl 19 2/4 xr CMz binnen 14 Tagen bey Exekutionsvermeidung zu bezalen. Nachdem jedoch diese 14 Tage bereits verstrichen sind, ohne daß jedoch Jos. Hölblinger an seiner Schuld einen Kreuzer berichtiget hätte, so bleibt nichts anders übrig, als gegen ihn die Exekutionsschritte einzuleiten und bey seinen bekannten sehr herabgekommenen Vermögensumständen auf seine Realität und Fahrnisse zu greifen, weßhalb angetragen wird, an das Dominium Krenstetten zu Ulmerfeld zu richten folgendes Gesuch: Löbliches Dominium Mit dortlöbl. Urtheil v. 11. July d. J. N. E. 53 j wurde Jos. Hölblinger Fleischer in der Straß Nr 8 schuldig erkannt, dem gefertigten Maãte zu Handen des städtischen Kassaamtes den für die Benützung der städt. Öhlbergfleischbank No für das II. und III. Quartal des Mil. J. 1844 eingesprochenen und mit hierämtl. Klage v. 24. Juny d. J. gerichtlich eingeklagten Miethzinsrückstand zu 17 fl 30 xr CM. dann die mit Einschluß der doppelten Urtheils taxe auf 33 fl 19 2/10 xr gerichtlich gemäßigten Klage - und Gerichtskosten binnen 14 Tagen von Zustellung dieses Urtheils bey sonstiger Execution zu bezalen. Nachdem jedoch seit der an den gefertigten Maãt unterm 14. July d. J. geschehene Zustellung dieses Urtheils bereits mehr als 14 Tage verstrichen sind, ohne daß Jos. Hölblinger an seiner Schuld auch nur einen Kreuzer abgetragen hätte, so findet man sich veranlaßt gegen denselben die Executionsschritte auf dessen Reale sowohl

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