leicht an Jemand Bekannten, Vertrauten verliehen und dadurch das städt. Einkommen im Allgemeinen vermehrt werden kann. Daher wird nach dem Antrage des Hrn. Referenten einhellig beschloßen. Es sey das Erträgniß des Weg- u. NiederlagsGefälles allein mit Ausname der Wohnung im Rathhause, und nur mit unentgeldlicher Überlassung des Schreibstübels u. des Niederlagsgewölbes, u. des Waggewölbes zur Pachtungen unter den übrigen Bedingnissen auszubiethen. Referat des Hrn. Rathes Buberl. ad 3162 P. Erinnerung wegen Abname des hölzernen Thores zwischen dem Höller und Neumannhauses auf dem Berge gegen den Promenade Damm. In dem bei dem Kreisamte am 12. Juni 1820 Z. 5439 wegen Erbauung des Dammes auf die Promenade und Abtretung des rückwärtigen Stadtgrabens bis zur Kuglfangmauer an Anton Höller kommt vor, daß auf der äußern Seite der Stadtmauer ein Thor errichtet werde, damit dieser Durchgang geschloßen ist, und damit über diesen neuen Fahrtdamm für gewöhnlich keine Wägen passiren können, außer zur Zeit eines außergewöhnliches Ereignißes oder einen Feuersgefahr, so wird dieses Thor mit einem kleinen Thürl versehen, zu welchem der Schneidermeister Höller den Schlüssel besitzt, und er auch die Schließung und Eröffnung desselben zu besorgen habe. Von Georgi bis Michaelis sei dises Thürl von 5 Uhr
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2