ad 5) Die Erbauung der Neubrücke wird nothwendig, hierauf aber ich schon durch das angeschaffte u. bereits gezahlte Brückenbauholz pro 1844 u. durch das pro 1845 praeliminirte Brückenbauholz Fürsorge geschehen, somit diese Kosten auch bereits vorschriftsmäßig gedeckt sind. ad 6) Der Verlust des Erträgnißes der Stadtkaserne besteht ebenfalls noch nicht, u. es kann derselbe für das Jahr 1845 noch nicht angenommen werden, da keine höhere Verhandlung über die Abtretung dieses Gebäudes bis heute stattfand. Schlüsslich füge ich noch bey, daß wenn ein Hausvater für alle unverdienten u. noch in weiter Ferne liegenden Auslagen alles in einem Jahre zu leisten annähme, derselbe sich fürs Erste die Ausführung erschweren, u. fürs Zweite sich die Übersicht unmöglich macht. Ich nehme das Bestimmte an u. gehe Jahr für Jahr mit Rücksichtsnahme bei Verfaßung der Praeliminarien damit vor, u. bringe das Nothwendige Bessere succeßive zur Verhandlung u. Auszahlung. Nach diesem Vortrage errinert Hr. Oek. Rath Woisetschläger, daß er sich den
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