bei ganz gleichartigen Verhandlungen und Erörterungen angeführten u. gebilligten Gründe aus der Stadtbassa zu geschehen habe. Hr. Oek. Rath Kaindl hat sein Votum mit Folgendem wortwörtlich zum Protokolle gegeben: Nachdem der Hr. Referent mit der Majorität der Hrn. Justizräthe die Stadtkassa durchaus nicht in den Lage findet, in Frage stehende Ablösungskosten des Frauenthores mit 720 fl CMz bestreiten zu können, ja nach Meinung des Hrn. Referenten diese schon in Verlegenheit ist, die oekon. Abtheilung aber die Bitte stellt, diese Kosten auch aus der Stadtkassa bestreiten zu dürfen, das wohllöbl. kk. Traunkreisamt diese Bitte unterstützend der hohen Landesstelle unterbreitet, so ist es nun an der Zeit, auch diese Bitte durch ziffergemäßen Ausweis zu begründen. Die obwaltenden gesetzl. Bestimmungen sind im vorliegende Falle die nemlichen, welche bei den dießfälligen früheren Verhandlungen galten, und es ist hiedurch kein Hinderniß vorhanden, daß die Stadtkassa zu dieser Zahlung nicht befähiget seyn soll,
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