Ökonomische Ratsprotokolle 1844

der Stadtkassa seiner Ansicht nach zwar genügsam bekräftiget seyn dürfte, die Kosten der fraglichen Demolirung zu bestreiten, daß aber ungeachtet dessen also ganz abgesehen von den Vermögenskräften der Stadtkassa die Umlegung dieser Kosten, welche mit der Abbrechung des Thores eine StraßenErweiterung zum Gegenstand haben, nach den Grundsätzen des ConcurrenzInstruktion auf die Pfarrkonkurrenz geschehen müsse, indem gar kein Grund eingesehen werden kann, warum gerade die Stadt Steyr gegenüber von den Directiven der allgemein als Norm vorgeschriebenen Concurrenz-Instruktion eine Ausnahme gemacht werden soll. Im Übrigen dürfte sich auch seiner Ansicht nach mit dem Ziffer der von den Lederbauer'schen Eheleuten angesprochen Entschädigung pr. 720 fl CMz einverstanden werden. Hr. M. Rath Knoll schließt sich ganz dem Antrage des Hrn. Referenten an. Hr. Oek. Woisetschläger erinnert, daß er mit der AbfindungsSumme zu 720 fl CMz einverstanden sey, daß aber deren Bezahlungen aus der schon früher von ihm

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