Ich habe in dieser Angelegenheit in der [?] Rathsversammlung am 6. d.Mts. folgendes angeführt: Laut des zitirten Dekretes sind folgende 2 Fragen zu erörtern: a. ob die Kosten der Einlösung dieses Thores die Pfarrkoncurrenz oder die Stadtkasse treffen sollen, und b. ob die nun von den Lederbauer'schen Eheleuten gemachte mindere Forderung für diesen Thurm angenommen, u. dadurch das Zwangsmittel der Expropriation vermieden werden soll. Ad a. Wie das diesen Vorhandlungsakten beiliegende Rathsprotokolls Exstract v. 7. März 1843 enthält, habe ich damals darauf angetragen, daß die Kosten der Demolirung Ennssthores ebenso wie jene der gänzlichen Demolirungen des Gleinkerthores, u. die theilweise Abbrechnung des Brittinger'schen u. Popp'schen Hauses nicht ganz aus der Stadtkassa, sondern aus den Pfarrkoncurrenz bestritten werden sollen, theils weil sie der Pfarrkonkurrenz zustehen, u. theils, weil die Stadtkassa durch der vorausgegangene Herabsetzung der Gefälle bei Veränderungen unter Lebenden u. Todten, u. durch die derselben durch den Brand ohnedem zugewachsenen vielartigen u. nicht unbedeutenden Auslagen geschwächt worden ist.
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