und ertheilt den Auftrag, die dortselbst befindlichen zwei Hütten wegen ihrer Feuersgefährlichkeit sogleich abbrechen zu lassen. Hiernach an die Gastwirthin Elis. Mayr den erforderliche Auftrag zu erlassen, das Kassaamt aber durch Abschrift zu verständigen. Erinnerung wegen der GrundEinplankung des Bräumeisters Johann Eysn in Voglsang. Durch diese Einplankung scheint der öfftl. Fahrtweg verengt worden zu seyn, u. es ist daher die Frage, ob sich Johann Eysn hierbei nicht städtischen Grund zueigne, weßhalb daher Nachsicht zu pflegen ist. Die Grundbuchsfhrg. hat aus dem Grund- u. Lagebuche zu erheben, u. in 8 Tagen zu relazioniren, welcher Grund, u. in welchem Ausmaße zum Besitzthum des Johann Eysn gehöre, dessen sie rathschl. zu errinnern ist. Johann Eysn ist zugleich zu verständigen, daß wegen seinen noch im Zuge befindlichen Einplankung in dieser Hinsicht werde Nachsicht gepflogen werden u. daß er sie bis auf weiteres einzustellen habe. Aus dem Referate des H. Oek. Rathes Woisetschläger 4599. P. Kassaamt um ZahlungsAnweisung der pro 1844 auf die k.k. hauptgewerkschaftl. Gebäude entfallenden von dem Dominio Stadt Steyr zu entrichtenden Concurrenzkosten. Dem Kassaamte zur Zahlung von 1 fl 7 xr Conv. Mze. 4598. P. Kassaamt um ZahlungsAnweisung, der auf das Dominium Stadt Steyr pro 1844 entfallenden Landes- u. Pfarranlagen pr. 99 fl 54 xr. Dem Kassaamte zur Zahlung von 99 fl 54 xr CMz. 4597. P. Kassaamt um ZahlungsAnweisung der auf das Scheckenamt pro 1844 entfallenden Concurrenzkosten pr. 3 3/4 xr CMz. Dem Kassaamte zur Zahlung von 3 3/4 xr CMz. Haydinger Woisetschläger Oek. Rath Weinberger Nekhaim Oek. RathSekr.
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