als der Kommunkasse der Stadt Steyer nicht bestritten werden dürfen. Referat des H. Maatraths Bleyer ad 547 Pol. Errinnerung wegen Vertheilung der beim Kassaamte noch liegenden Hülfsgelder pr. 502 fl 40 1/4 xr CMz an die Abgebranten. Da die Vertheilung der beim Kassaamte noch liegenden Hülfsgelder von der Vorfrage abhängt, wer aus den Abgebranten u. in welchem Maße nach Verhältniß seiner Dürftigkeit aus selber zu betheilen sei, so wird zu deren Erledigung eine Coonsverhandlung auf den 10. Juni Nachmittags 3 Uhr bestimmt, wozu der hochwürdige H. Vorstadtpfarrer, der H. Cooperator Aigner, die H. Maaträthe dann diejenigen Wirthsschäftsräthe- und Bürgerausschüsse einzuberufen sind, welche nicht selbst in die Reihe der Verunglückten gehören; die Kanzlei hat an diesem Tage die eingekommenen Gesuche der Verunglückten um Betheilung aus diesem Geldreste, dann die bereits bei den frühern Spenden aufgestellten u. gehandhabten Vertheilungsgrundsätze in den Rath zu geben. Referat des H. Oekonomierath Kaindl 3749. Reggs. Dekt. vom 30. April 1844 Z. 10872 um Vorlage der dokumentirten Rechnung wegen vorgenommener Verbesserung in der Wohnung des H. M. Raths Buberl. Dem Bauverwalter um Vorlage der dokumentirten Rechnung binnen 3 Tagen und Rechtfertigung wegen der Herstellung ohne eingehohlter Regirungsbewilligung.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2