Ökonomische Ratsprotokolle 1844

Uiberschlage angenommenen Preise gegen die anderwärts bestehenden Kontraktspreise umso bedeutend höher sind, und durch einen Vergleich die hiedurch entstehende Differenz der Preise ersichtlich zu machen. 2. Hat der Bauverwalter die für gelieferte Bürstleinwand an Ferd. Springer bezahlte 207 fl 54 xr in der Bauamtsrechnung v. J. 1844 dokumentirt zu verrechnen, und hat das Kassaamt diesen bereits bezahlten Betrag an den Bauverwalter auf Verlagsgelder in Rechnung zu stellen. 3. Hat der Bauverwalter unter Vorlage sämmtlicher auf die Theaterarbeiten Bezug nehmenden Aktenstüke genau anzuführen, ob die diesfälligen Auslagen bereits gezahlt, oder noch ausständig sind, und bereits in einer Jahresrechnung erscheinen, endlich das aus den städt. Vorräthen entnommene Material zu bezeichnen. 3251. Regierungsdekret dto. 24. April d.J. Z. 11180; K. A. Int. 1. Mai d.J. Z. 5262 mit Genehmigung der nach dem Brande v. J. 1842 vorgenommenen nothwendigen Verbesserungen und Anschaffungen der Feuerlöschrequisiten. Hierüber wird angeordnet, daß der Bauverwalter Benedikt die Bürgerausschüsse Schlager und Heindl über die vorgenommenen Verbesserungen und Nachschaffungen der nöthig gewesenen Feuerlöschrequisiten genaue Nachsicht halten, und die geleisteten Arbeiten laut Konto A, B, C u. D zu untersuchen, und auf den Karten zu bestätigen. Ferner hat der Bauverwalter zu relationiren, ob die angetragenen 25 Klft. neuer Schläuche, welche im Kostenanschlage Nr. 4 u 5 mit 52 fl 30 xr CMz angesetzt sind, schon abgeliefert, und sohin aufbewahrt wurden. ad 6. Sind die 200 Stück neuen Wassereimer nachzuzählen, und sich von deren guter Herstellung zu überzeugen. ad 7. Sind die 4 Stück Bodingen, welche von Eichenholz

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2