vor seiner Mühle über den Steyrfluß. Da rechtskräftig entschieden ist, daß die Stadt Steyr schuldig sey, zu den Baukosten an der Wehre vor der Mühle des Klägers über die Steyr 1/3 beizutragen, es daher für die Stadt gleichgültig ist, ob diese Schuldigkeit in der Landtafel intab. werde oder nicht, endlich der Kläger nur für den Fall des Widerspruches von Seite der Stadt den Ersatzt der Gerichtskosten anspricht, u. eine Hoffnung auf einen günstigen Erfolg eines Widerspruches nicht vorhanden ist, so ist zur angeordneten Tagsatzung zur Vermeidung aller weiteren Kosten gar nicht zu erscheinen, das ContumazUrtheil abzuwarten und dieses Exhibit in ita Registr. zu hinterlegen. 3056. Concurrenz-Rechnungsführung ad 2921 Relazion über die Vorschüße aus der Stadt in die Concurrenz-Kassa. Zur Wissenschaft ad acta. Aus dem Ref. des Hrn. Rathes Buberl. Erinnerung wegen Anweisung der Belohnungen aus Anlaß des letzten Feuers beim Franz Vogl N. 89 in Aichet. Nach dem Antrage dem Kassaamt aufzutragen, an den Leopold S[?]dinger 2 fl CMz, an den Georg Müller 1 fl 30 xr CMz u. aus Mathias Wedain 2 fl CMz als Belohnung auszuzahlen. 3048. Rekrutirungs-KostenRechnung pro 1844. Hat das Kassaamt den Conto des Wirthes Pfaffenberger pr 7 fl 48 xr u. an den Cons. Buchführer Willner die vorgeschoßenen Rekrutengelder pr 15 fl 20 xr CMz aus der Concurrenz Kassa auszuzahlen. 1973. Landg. Diener relat. die Anschaffung von 1 Paar Schuhen u. 1 Hemdes für den Schübling Franz Soppuch. Dem Kassaamte aufgetr. die Conten pr 1 fl 24 u. pr 48 xr CMz aus der Concurrenzkassa auszuzahlen. Aus dem Ref. des Hrn. Rathes Bleyer. 908. Taxator um Termin von 6 Wochen zur Erläuterung der Ersatz Guthabungs- u. Suspensposten aus den Taxrechnungen pro 1839, 1840, u. 1841 u. den Anständen pro 1842. Mit Bericht aus das kk. Kreisamt einzubegleiten, u. um Erwirkung eines erweiterten 3 monatlichen Termins a dato einzuschreiten, hiezu aber das Kassaamt zu verständigen. 2707 P. Taxator um Verwendung wegen Auflassungen seiner Rechnungs-Suspensposten pro 1839, 1840 u. 1841 u. Erwirkung eines weiteren 3 monath.
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