gleich ist Michäl Heindl zu verständigen, daß die h. Regirung mit dem Dekret von 14. März 1844 Z. 6033 die beantragte Wehrausbesserung gegen dem genehmigt hat, daß der Bau planmäßig mit Verwendung der besten Materialien geführt u. von Seite des städtischen Bauamts überwacht werde; hinsichtlich der Kostenbestreitung hat der Bauführer als Hauptinteressent 2/3 u. die Stadt1/3 zu tragen, so daß zum Wehrbau die Stadtkasse den dritten Theil mit 138 fl 34 1/3 u. zur nöthigen Abkehr im Ganzen 73 fl 25 2/3 xr zusammen also in CMz 212 fl beizutragen hat. In Bezug der Vornahme dieser Arbeiten hat sich der Bauführer mit dem städt. Bauverwalter ins Einvernehmen zu setzen, damit eine günstige Zeit hinsichtlich des niedern Wasserstandes benützt wird. 2246. Akkordprotokoll mit Gottfried Quereser wegen Beischaffung verschiedener Kanzleierfordernisse. Nachdem sich Gottfr. Quereser herbei ließ die im Protokoll beschriebenen Kanzleierfordernisse um 17 fl 6 xr CMz herbeizuschaffen, so hat derselbe diese Gegenstände an den Expeditor abzuliefern u. den Conto von selben bestättigt zur Zahlung vorzulegen. 2357. Wochenliste des Zimmermeisters Karl Stohl. über 3 fl 20 xr W.W. Dem Bauverwalter mit 3 fl 20 xr zur Zahlung angewiesen. 2358. Wochenliste desselben über 7 fl 30 xr W.W. Dem Bauverwalter mit 7 fl 20 xr W.W. zur Zahlung angewiesen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2