Ökonomische Ratsprotokolle 1844

eine Änderung eintretten soll weil oft schwer zu bestimmen ist, ob ein Stück Vieh bereits ein Jahr all sei oder nicht, u. diese Frage besonders bei großen Trieben, wie z.B. bei Schweintrieben, welche hier öfters vorkommen, für die Händler u. den Mautner zeitraubend u. lästig sein muß. Es dürfte sich also auch hierin, auch den bei den Ärarial-Mäuthen bestehenden Tariffe nur mit dem Unterschiede benommen werden, daß für jedes Stück leichtes Vieh u. kleines Triebvieh als Kälber, Schafe, Ziegen, Borstenvieh u.s.w. anstatt 3/4 xr – 1 xr CMz als abgenommen würde, u. zwar deshalb weil die Zahlung von 3 Pfenningen wegen Mangel derselben häufig nicht möglich ist. Wenn hiernach das städtische Pflaster u. Brückenmauthgefälle zwar nicht viel gewinnen wird, so wird dasselbe doch auch nicht viel verlieren, wenn gleich die Wagen mit Tusch, Papier, Zinn, Leinwand, Wolle, Federn etc. hierorts nicht viel, dagegen aber jene mit Getreid, Holz, Heu, Kohlen, Butter, Schmalz, Brettern, Eisen und Mühlsteinen die meisten sind. Von der Aufhebung irgendeiner gesetzlich bestehenden Mauthbefreiung ist keine Rede, und kann auch keine sein, folglich auch nicht von der Aushebung der Begünstigung der hiesigen Ortsbewohner. Conclusum. Es sei sich unter Anschluß eines Rathsprotokollsextraktes berichtlich an das kk. Kreisamt mit der Bitte zu wenden, daß mit Beginn des nächsten Verwaltungsjahrs 1845 folgender Tariff für die hiesige Pflaster u. Brückenmauth angewendet werden dürfe: 1. von jedem an einer Kalesche, einem Bothen- oder Stellwagen oder andern Luxuswagen angespannten

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