Ökonomische Ratsprotokolle 1844

Hierdurch glauben sie würde der Stadtkasse von dem Erträgniße der Pflaster- und Brückenmauth nichts benommen, der Verkehr hierorts befördert, dem Wunsche sämtlicher Vekturanten entsprochen, u. so vielerlei Klagen von der einen u. andern Seite vorgebeugt; sie legen endlich den bei den nächsten Ärarialschranken bestehenden Tariffen, nach welchem für jedes Stück Zugvieh in der Bespannung 3 xr für jedes Stück Zugvieh außer der Bespannung sowie für jedes Stück Tragvieh u. schweres Triebvieh, als Pferde, Ochsen, Stiere, Kühe Anzen, Terzen, Maulthiere u. Esel 1 2/4 xr endlich für jeder Stück leichten Viehes u. kleinen Triebviehes als Kälber, Schafe, Ziegen u. Borstenvieh etc. 3/4 xr abzunehmen bewilligt ist. Die bisher bestandene Befreyung der hiesigen Ortsbewohner und die sonstigen Lieferungen hätten zu verbleiben. Aus dem bisher angeführten erhellet schon, daß ich diesen Antrage beistimme, jedoch trage ich noch weiters auf folgendes an: Ich glaube nähmlich, daß ein beladener Schubkarren, der von Menschen geschoben oder gezogen wird ganz mauthfrei gelassen werden soll, u. zwar aus dem einzigen Grunde, weil durch denselben das Pflaster und die Brücke fast gar nicht beschädigt wird, da die Ladung oft so unbedeutend ist, daß sie von starken Leuten wohl auch getragen werden könnte, u. weil eben deshalb oft ein Streit darüber besteht, ob ein Schubkarren für beladen o. unbeladen anzusehen sei; ferner finde ich, daß auch ein Tariff für das Triebvieh aus dem gleichen Grunde

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