8542 anno 1843. Die Brückenmauthpächter bitten um Erledigung ihres Gesuchs wegen Abnahme einer gleichmäßigen Mauthgebühr.Wird unter einer ad num 5694 pol anno 1843 erledigt, wovon die Bittsteller durch Rathschlag zu verständigen sind. 1406 P. anno 1843. Gesuch der städtischen Mauthpächter um Abänderung des gegenwärtigen Pflaster- und Brückenmauthtariffs. Vortrag. Nach dem dermalen hierorts bestehenden Tariffe für die städtische Pflaster- u. Brückenmauth hat ein Frachtwagen u. ein Kalesche, welcher ausländische Kaufmannswaaren oder derlei Reisende führt, von jeden eingespannten Zugvieh 4 xr, ein Wagen mit Tuch, Papier, Eisen Zinn, Leinwand, Wolle, Federn, Mühlsteinen, u. andern Kaufmanns- u. Handelswaaren, welche in Lande erzeugt worden, so auch eine Kutsche, welche inländische Reisende führt, von jedem eingespannten Zugvieh 3 xr, dagegen ein Wagen mit Getreide, Holz, Heu, Kohlen, Butter, Schmalz, Brettern u. andern inländischen Naturalien, Materialien um Viktualien so zum Verkaufe geführt werden von einen Zugvieh [?] 1 xr u. ein unbeladener Wagen nach seinem Unterschiede von obigern Besatze die Hälfte, ein beladenes Tragvieh welches Sachen zum Verkaufe trägt u. so auch ein beladener Schubkarren, der von Leuten geschoben oder gezogen wird, ebenso viel wie ein Zugvieh nach obig verschiedenen Ansatz zu zalen; ferner ist in diesem Tariffe gesetzt, daß von einem großen Stück Vieh, als Pferden, Rindvieh, Maulthier und Esel, welche schon über 1 Jahr alt sind 2 xr, von 3 Stück Schweinen welche ein u. mehrere Jahr alt sind 2 xr
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