Hr. M. Rath Buberl referirt. N. 1128 P. Kr. A. Signatur womit dem Maãt die Verständigung der Steidlischen Conleute wegen von H. Regg. verweigerten Verleihung eines Zukerbäkerbefugnißes, aufgetragen, dagegen aber der A.M. Steydl des Auskochen als freie Beschäftigung gegen Entrichtung der Erwerbsteuer gestattet wird. Aufzubehalten, u. sind hievon die Steidlischen Conleute unter Rückschluß ihrer Beilagen auf eine Abschrift zur genauen Benehmungswissenschaft zu verständigen. M. Rath Bleyer referirt: N. 1125. P. Kr: A. Signatur womit dem Maãte zur Einbringung der Steuerrükstände pr 21 fl 52 xr CMz von den Friedrich Fichtner'schen Conleuten, die executive Pfändung der Fahrnisse Schätzung u. Feilbiethung, die zum Gewerbsbetriebe erforderlichen Gegenstände ausgenommen, bewilligt wird. Wird dem Rathsdiener Dumbacher mit Zustellung die Vornahme der Fahrnißpfändung gegen Relation aufgetragen, u. hat sich derselbe gegenwärtig zu halten, da die zum Gewerbsbetriebe benöthigten Gegenstände in selbe nicht einzubeziehen sind. Hievon ist auch der Kasseamt u. die Friedrich Fichtner'schen Eheleute rathschlägig zu verständigen. gelesen Heidinger Weinberger Sekretär
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