gen Beitragsleistung sich sehr löblich darstellt, Hr. Mag. Rath Maurer ist dagegen der Meinung, daß eben aus dem Grunde der oberwähnten Hofentscheidung, welche sich auf die Bitte um Genehmigung einer ähnlichen Vereins negativ aussprach, und mit Rücksicht dessen, daß durch die Kreirung dieses Vereins den bereits bestehenden, wohlthätigen Vereinen ähnlicher Art ein Abbruch geschehen würde, dieses Gesuch mit dem zurückzustellen sei, daß es der Magistrat nicht für geeignet findet seinerseits in die weitere Eledigung durch Vorlage an die höh. Behörde einzugehn. Dieser Meinung schlossen sich auch die Herrn Räthe Bleyer und Knoll an, daher Conklusum per majora. Ist dieses Gesuch dem Bittsteller, mit dem zurückzustellen, daß der Maãt es nicht für geeignet findet, seinerseits in die weitere Erledigung durch Vorlage an die höhere Behörde einzugehn, nachdem hierüber bereits von Seite der kk. Hofkanzlei definitiv abgesprochen worden ist. 9211. Protokoll mit den bürgerl. Riemermeistern und Franz Schürer wegen Gewerbsstörung. Aufzubehalten, und dem Riemerhandwerke zu Handen des Josef Kurz in Abschrift mit dem hinauszugeben, daß selber die 2. Deckengurten und den Zugriemen den Eigenthümern ausfolgen lasse, die übrigen Gegenstän-
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