Verübung dieses Diebstahls an versperrtem Gute in der beschworenen Höhe von 14 fl 32 xr CMz nach § 154, II. lit. c bei dem Vorhandensein, der gesetzl. Inzichten gegen den Inkulpaten in Uibereinstimmung mit dem Antrage des Referenten erkannt auf folgenden Beschluss per unanimia: Es sind gegen Josef Furthner ledigen Bäckergesellen von Steinbach gebürtig, die Untersuchung wegen angeschuldeten Verbrechen des Diebstahls im Verhafte zu führen, und dießfalls die Anzeige an das kk. n.ö. Kr. Obergericht zu erstatten. 9125. Josef Krenklmüller bittet ein Bestätigung der Statuten des LeichenVereins. Hr. Referent ist der Meinung, dieses Gesuch gut ächtlich an das kk. Kreisamt einzubegleiten und stezt sich auf die hohe Regirungserledigung vom 24. März 1834 Z. 8730 und kreisämtl. Signatur vom 31. März v. J. Z. 2623 durch welche aus Anlaß eines ähnlichen Ansuchens, die hierüber erflossene höchste Entscheidung der Aufnahme dahin bekannt gegeben wurde, daß ein ausgesprochener Wunsch von der Mehrheit der Bürger hier nicht vorliege, welcher Hinderungsgrund aber hier wegfalle, wird die Anzahl der beigetretenen Mitglieder sich gegenwärtig bis auf 200 belaufe, übrigens sich der Zweck bei einer sehr gerin-
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