Politische Ratsprotokolle 1843

bei Ihrer Ehre, Treue und Glauben dem Allerdurchlauchtigsten Mächtigsten Landesfürsten und Herrn Ferdinand den Ersten Erbkaiser von Oesterreich, unserm Allergnädigsten Landesherrn, und den aus dessen Geschlechte nachkommenden Erben treu und gewärtig zu seyn, und, nachdem die h. k.k. ob der ennsische Landesregierung und das h. k.k. n. ö. Appellations und Criminal - Obergericht Kraft der denselben eingeräumten Amtsgewalt Sie zum Magistratsrathe der k.k. l.f. Stadt Steyr ernannt, und bestätiget haben, so sollen Sie All demjenigen, was diesem Amte zum Nutzen und besten betrachtet wird, nach Ihrem besten Wissen und Gewissen ohne geringster Nebenabsicht und ohne dem mindesten Eigennutz ein vollkommenes Genüge leisten, und allen Schaden nach ihren Kräften vorkommen, auch wider Sr. k.k. apost. Majestät Allerhöchste Person oder deren Erben, und nachgesetzten lf. Obrigkeiten in keinerlei Weise handeln, die Rathsstelle bei diesem Magistrate nach Maßgabe sowohl der für sämmtliche Gerichtsstellen in Civil - Justizgeschäften erfolgten Instruction, der übrigen, in Sonderheit in Ansehung des so beträchtlichen Oeconomicums und auch des peinlichen Verfahrens bestehende Vorschriften treulich verwesen, auch mit dem Herrn Vorsitzenden und den untergeordneten Kanzlei - Individuen gute Ordnung herhalten, sofort auch das Gericht der Polizei - und Sicherheitssachen nach Ihren besten Einsichten verwalten, den Reichen wie den Armen ein gleiches Recht sprechen, und darum weder Freund - noch Feindschaft oder Etwas Anderes ansehen, von den Amtsgeschäften vor der Zeit Nichts aussagen, und überhaupt ihr Amt so verwalten, wie Sie es sich vor Gott und Ihrem vorgesetzten Obrigkeiten zu verantworten getrauen. Sie werden endlich

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