Politische Ratsprotokolle 1843

zum Armenfonde zubestrafen, daher das Erkentniß auszufertigen. Belangend die Rosina Wildenhofer, welche wissentlich das Fleisch über den Satz bezahlte, so ist selbe vorzurufen über die Vorschrift des h. Hofkanzleidekrets vom 25. Juli 1805 zu belehren, und ihr zu bedeuten, daß im ferneren Betretungsfalle auch von ihr unnachsichtlich die in selben andictirte Geldstraffe von 4 fl 30 CMz Conv. Münze eingehoben werden würde. 8526. Protokoll mit Friedrich Medik wegen Satzesüber trettung. Aufzubehalten, und da Friedrich Medik geständig ist, das Rindfleisch über die Satzung verkauft zu haben, so hat er sich dadurch einer Satzesübertrettung schuldig gemacht, und ist dieserwegen als im 1. Betrettungsfalle mit 5 fl CMz zu bestrafen und das Erkenntniß auszufertigen; betreffend die Kathar. Schmid und die Theresia Lehner welche ebenfalls einbekannten, daß sie wissentlich das Fleisch über den Satz bezalten, so sind selbe vorzurufen, über die Vorschriften des h. Hofkanzleidekrets vom 25. Juli 1805 zu belehren, und ihnen zu bedeuten daß sie oder ihre Dienstgeber im wiederhohlten Betrettungsfalle unnachsichtlich mit der Geldstrafe von 4 fl 30 xr Conv. Münze belegt werden würden. Referat des Herrn Magistratsraths Bleyer. 8665 de anno 1842. Rechnungsrvident und Grundbuchfuhren Loitzenbauer bittet aus innangeführten Grund um ein

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