und das Gesuch dahin zu erledigen: Da die Tischlergewerbe zu den Polizeigewerben gehören, selbe aber nur dann verliehen werden, wenn sich aus den strenge gepflogenen und genauen Erhebungen der Ortsverhältniße und der Bedürfnisse des Publikums eine Nothwendigkeit herausstellt selbe aber in dem gegenwärtigen Falle für die Ortschaft Aichet nicht erwiesen vorliegt, so muß Bittsteller auf den Grund der h. Hofkanzleidekrete vom 1. Xber 1788, 1 Febr. 1791. 23. Xber 1801, 30. Febr. 1803 u. 19. Febr. 1829 Z. 3330 mit seinem gegenwärtigen Gesuche um Verleihung eines personellen Tischlergewerbes für die Ortschaft Aichet in erster Instanz abgewiesen werden; wovon derselbe so wie das Tischlerhandwerk, und zwar Ersterer unter Rückschluß seiner Beilagen auf dem rathschlägig verständigt wird, daß ihm der Rekurs an die hohe kk. Landesstelle im gesetzlichen Wege vorbelassen bleibe. Referat des Herrn Magistratsrath Bleyer. 8897. Sebastian Pühringer Zimmermeister in Garsten bittet um Erfolglassung von 5 fl 20 xr Conv. Münze aus den Michel Weidinger'schen Unterstützungsgeldern.Wird der Depositen-Coõn die Erfolglassung dieser 5 fl 30 xr CMz aufgetragen, wovon Exhibent der Erhebung wegen zu verständigen ist. gelesen Pospischil Sekretär Haydinger
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2