Verordnungen mit einem motivirtes Gesuche h. Orts einzuschreiten. Weil aber der Maãt Neustadt in Absicht auf die Befugnis zur Uniformirung nach dem Gesagten ob seiner gleichartigen Verfassung in ganz gleichen Verhältnissen mit diesem Maãte sich befindet, so ginge vor der Hand mein Antrag dahin Conclusum per unanimia: Es sei vorläufig dem Maãte Neustadt der Antrag dieser Behörde wegen Einschreiten um die Bewilligung zur Tragung von Uniformen bekant zu geben, und derselbe unter Anschluß von Abschriften jener [?], nach welchen man sich zu diesem Ansuchen für befugt hält, um die Eröffnung seiner Wohlmeinung anzugehn, sowie bei allenfalls gleicher Ansicht dahin einzuladen auch seinerseits gleichzeitig das nämliche Ansuchen hoh. Orts zu stellen. Aus dem Referate des Hrn. M. Raths Knoll. ad No 8426. Konstitut mit Josef Kirchberger auf die Polizeianzeige dto. 18. Septb. d. J. Z. 6187 P. wegen muthwilligen Beschädigung des Hartlauer'schen Hauses. H. Referent, las die Aktenstücke und den Referatsentwurf vor, wornach nach dessen Anfrage der Beschluß gefaßt wurde per unanimia Der Josef Kirchberger sei eines Polizeivergehens wegen excessiven Benehmens schuldig zu erkennen, und deßhalb mit 6-stündigem Arreste zu bestrafen. gelesen Haidinger Neuber Ausk.
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