ämtl. Auftrages vom 3. October d.J. Z. 11977 die Ausschreibung den 2. Maurermeistergerechtsame allerdings einzuleiten sei. Hr. Magist. Rath Maurer und Knoll, sowie Herr Bürgermeister Haidinger schließen sich dem Hrn Referenten an, daher Conclusum per majora Diese Anheimsagung des gegenwärtigen Maurermeistergewerbes wird zur Nachricht genommen, und hievon der Exhibent auf einen Rathschlag verständigt. N. 8386. Protokoll mit den Riemermeistern über das Gesuch des Franz Schürer um Verleihung einer GalaterieRiemerei. Dieses Protokoll aufzubehalten, das Gesuch des Franz Schürer aber mit folgendem Bescheide zu erledigen. Da ein Unterschied zwischen Galanterie- und der Riemerei überhaupt nicht besteht, die Riemergewerbe zwar zu den zünftigen Kommerzial-Gewerben gehören, jedoch der hiesige Platz sowohl, als auch die Konkurrenz durch die hierortigen 2 Riemergewerbe und jene der nächsten Umgebung in jeder Beziehung gedeckt ist, der Bittsteller erst, vor einigen Jahren sein Riemergewerb theuer verkaufte, u. sohin die hiesigen gleichen Gewerbsbesitzer, in ihren belateten Rechten, welche sie titulo oneroso an sich brachten, geschützt werden müssen, so kann dem Bittsteller das angesüchte personelle Galanterie Riemergewerb nicht verliehen werden, wovon derselbe gegen Bevorlassung des Rekurses an hohe Landesstelle, sowie das Riemerhandwerk zu verständigen
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