Politische Ratsprotokolle 1843

dürfnißen u. Anforderungen des hiesigen Publikums vollkommen entsprochen werden wird, so glaube ich sohin, daß es im Sinne des eben citirten kreisämtl. Dekretes von einer weiteren Ausschreibung eines personellen Maurermeistergewerbes für Steyr abkommen soll, da auch der Lokalbedarf, ein 3. Maurermeistergewerbe, für die Stadt Steyr nicht erheischt. Ich würde demnach das vorliegende Anheimsagungsgesuch des Martin Dietrich mit dem Bescheide erledigen daß diese Anheimsagung des gegenwärtigen Mauermeistergewerbes zur Nachricht genommen, und hievon der Exhibent verständigt werde. Herr Mag. Rath Bleyer ist hingegen der Ansicht, daß durch den bloßen Kauf der 2ten Karl Huber'schen Maurermeister-Gerechtsame von Seite eines sichern Johann Benninger bei dem Umstände als dieser sich über die für Stadtmeister gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nicht ausgewiesen hat, und es immerhin möglich ist, daß derselbe bei vorerwähnter Prüfung nicht bestehe, das 2te Stadt-Maurergewerbe noch nicht als besetzt angesehen werden könne, daher eine auch der Fall der Nothwendigkeit dessen Besetzung vorhanden, und somit aus dem Grunde des Lakalbedarfes im Sinne des kreis-

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