Dekretes u. der Relation dem Bauamt mit dem Auftrage zuzustellen, die angedeuteten, die Stadtkommunität betreffenden Verbesserungen u. Versicherungen alsogleich unter eigener Verantwortung fest u. zweckmäßig herstellen zu lassen u. selbst jetzt bei eintretender Winterszeit durch den Bauamtsschaffner von 8 zu 8 Tagen besichtigen zu lassen, worüber der Distriktsaktuar des unter einem rathschlägig verständigt wird, die stette Aufsicht über die genaue Vollziehung dieser Befehle zu pflegen hat, u. der Magist. hofft die pünktliche Befolgung dieser Aufträge um so mehr, da bei Ausserachtlassung desselben nur immer das Magist. als Polizeibehörde der höheren Rüge preisgegeben ist u. sich veranlaßt finden müßte jeden Saumsal von einer oder der anderer Seite zu vorderst des k.k. Kreisamtes zu bringen. Was endlich die nothwendige Verbesserung u. Versicherung der Privat-Brücken u. Stege anbelangt, so sind dießfalls die nöthigen Dekrete an die Ortschaften, Interessenten u. Eigenthümer zu erlassen,
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