zurückgeführt habe. Mittelst Zuschrift des Mag. Eisenerz von 18. Aug. des J. Z. 2633 sind die Protokolle von 5. April dieses Jahres über die Vernehmungen des Wirths Josef Preisinger u. des Hausknechts Anton Weissensteiner von Weyr eingelangt, u. der Hausknecht gibt an, daß er das fragliche Paquet, welches er für einen Fußsack hielt u. voll Koth war, ganz unbeachtet im Wagen zurückgelassen habe, u. daß es von Niemanden Fremden weggenommen worden seyn kann, da er während der kurzen Zeit als der Postwagen in der Schupfe alldort stand, stets im Hofe zu thun hatte, daß der Postknecht kein Stück herausgelegt, u. der Hausknecht den Wagen allein abgepackt habe. Der Wirth Preissinger kennt den Hausknecht als einen redlichen u. verläßlichen Menschen, u. weiß ihm nichts nachtheiliges nachzusagen. Der wieder vernommene Johann Preßl behauptet, daß er alle der Frau v. Bohr gehörigen Sachen aus dem Wagen gelegt, u. das Paquet bestimmt nicht zurückgeführt habe. Aus den erhobenen Umständen stellt sich weder gegen den Hausknecht noch den Postknecht ein rechtlicher Verdacht dar, welcher die Einleitung des Verfahrens begründet, denn die Umstände, die einen rechtl. Verdacht begründen, werden bey Gegeneinanderhaltung
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