daher dem seinem nach der Vorzug ihm gebühre, und er bezüglich seiner Geschiklichkeit seines Fleißes und guten Aufführung mit den besten Zeugnissen sich ausweise. Auch sei von der vom Hrn. Referenten beantragten Rüge wegen den in der Beilage H vorkommenden Korrektur zur Einleitung der Amtshandlung gegen Anton Schweikofer kein Gebrauch zu machen, indem diese Korrektur nicht als eine Verfälschung angesehen und behandelt werden könne. Es sei sonach das Ersuchschreiben an das k.k. Pfleggericht Braunau um Zustellung an Anton Schweikofer ohne der bemerkten Klausl auszufertigen. Dieser Meinung schlossen sich die Hrn. Votanten, Rath Bleyer und Knoll an, daher Conclusum per majora. Das Gesuch des Anton Schweikhofer folgends zu verbescheiden: Dem Bittsteller wird das angesuchte Chyrurgen-Gewerb für die Ortschaften Aichet und Wieserfeld mit dem Standpunkte in einer oder der andern dieser Ortschaften ad personam gegen dem verliehen, daß er sich nach dem § 2 des III. Abschnittes der Gremial-Ordning vom J. 1820 von dem Antritte dieses Gewerbes dem betreffenden Gremium einverleiben lasse, sich in der Ausübung desselben genau nach den Vorschriften der Gremial-Ordnung und nach den übrigen
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