Politische Ratsprotokolle 1843

kannt, den Zeugnißen allein nicht das unbedingte Vertrauen zu schenken; endlich den Anton Schweikofer; dieser übt zwar schon seit dem Jahre 1828 die wundärztliche Praxis aus, hat auch bezüglich seiner Geschicklichkeit, seines Fleißes und guten Wandels die besten Zeugnisse; ist aber zu wenig persönlich bekannt, hat sich auch um die hiesige Gemeinde, nie verdient gemacht, und ist nun endlich nicht ganz unbedenklich, da er ein Zeugniß des k.k. Pfleggerichts Braunau dto. 21. Jänner 1841 beilegt, in welchem eine Korrektur vorkommt welche ich umsomehr zum weitern Amtsverfahren gegen selben geeignet finde, da ihm dieses Zeugniß als Gerichtsarzt von einer öffentl. Behörde in Amtssachen sohin als öffentl. Urkunde ausgestellt ist. Ich trage sonach an, das Gesuch des Karl Schlüßl mit folgendem Bescheide zu erledigen. Dem Bittsteller wird das angesuchte Chyrurgen Gewerb für die Ortschaften Aichet u. Wieserfeld mit dem Standpunkte, in einer oder der andern dieser Ortschaften ad personam gegen dem verliehen, daß er sich nach § 2 des III. Abschnittes der Gremial-Ordnung vom J. 1820 vor dem Antritte dieses Gewerbes dem betreffenden Gremium einverleiben lasse, sich in der Ausübung desselben genau nach den Vorschriften der Generalord-

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