Politische Ratsprotokolle 1843

der Bürger zu Gunsten desselben nicht unbeachtet zu lassen ist, jenes auch höhern Orts gewürdigt wurde, und bei dem Umstande, da diese Gewerbe zu den Polizeigewerben gehören, bei der Verleihung derselben doch auch auf ein Individuum Rüksicht genommen werden soll, welches sich schon Verdienste um die Gemeinde, für welche das Gewerb verliehen wird, erworben und gesammelt hat; und dießfalls auch schon Sr. Mjst. durch Hofverordng. vom 21. July 1791 zu befehlen geruhte, daß die Obrigkeit eine solche Anstellung zu desto mehrerer Hilfe für die leidende Menschheit nicht erschwere, sondern bestens erleichtern soll. Aus diesen angeführten Gründen setze ich daher die übrigen Competenten dem Karl Schlüßl nach, und zwar den Jakob Trefalt, der sein Diplom erst im Jahre 1839 erhielt, einen Abschied nicht beibrachte, bekannter Maßen schon seit mehreren Jahren im Hause des Feilhauer Reichl ein Verhältniß unterhält, und auch von dem k.k. Hrn. Kreisphysikus der Kurpfuscherei angezeigt ist; den Josef Förster, der persönlich gar nicht bekannt ist, und seine Zeugnisse auch weniger genügen, da er über Todtenbeschau und Impfung gar nicht geprüft ist; den Adolf Hager, dieser auch nicht bekannt, sah erst vor einigen Jahren absolvirt, und sohin wenig Praxis. Den Johann Großinger; dieser ist ebenfalls nicht be-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2