Dieses haben sie auch in einem späteren Zeugnisse vom 10. Juli d.J. wiederhohlt bestätigt, um ihn zur Berücksichtigung auch noch aus dem Grunde empfohlen, weil er diesen gemeinnützigen Gegenstand zuerst in Anregung brachte, und dießfalls zum Besten dieser Bewohner und für ihre Nachkommen eifrigst und thätigst bemüht war. Endlich macht derselbe auch noch den uneigennützigen und ehrenvollen Antrag, daß er da er sodann dem Spitale und dem Herrnhause als Wundarzt der nächste wäre, alle chyrurgischen Verrichtungen, daselbst unentgeldlich übernehmen würde, wodurch also dem Fonde die dießfällige jährliche wundärztl. Honorirung ins Ersparen käme. Was endlich noch jenen Familienverhältnisse anbelangt, so ist er Witwer, hatte die Tochter des hies. Bürgers Donke zur Frau und der Vater eines Kindes, welches hiesige Pupillin ist. Er hat sich durch die Zeit seines Hierseins um die Stadtgemeinde und besonders um Arme Verdienste gesammelt, hat die bürgerl. Lasten und Steuern getragen, und hat sich ein lobenswerthes Zutrauen erworben, sich welche persönliche Eigenschaften bei Versuchung eines derlei Gewerbes vorzüglich Rüksicht zu nehmen ist, da das persönliche Vertrauen des Kranken zu dem Arzte viel zu seiner Heilung und Beruhigung beiträgt; daher im gegenwärtigen Falle der Wunsch und die Bitte eines großen Theils
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