in Wieserfeld angesuchter Bewilligung zur Errichtung einer Branntweinschank in seinem Hause. Aufzubehalten, u. das sub Z. 1036 P. de 1842 innliegende Gesuch mit folgendem Bescheide zu erledigen: Die gebettene Befugniß kann im Mangel des Localbedarfes u. aus Polizeirüksichten nicht verliehen werden, doch steht dem Bittsteller frei, falls er sich durch diesen Bescheid beschwert erachtet dagegen den Recurs an die h. Landesstelle zu nehmen, u. ist derselbe binnen 4 Wochen vom Zustellungstage dieser Erledigung gerechnet hier anzumelden, u. binnen der weitern 14. Tage dort gehörig einzubringen. Hievon ist derselbe, dann die Wirthscomunität u. das Polizeiamt wegen strenger Invigilirung eines allfälligen Winkelschankes, vor welchen den Bittsteller strenge gewarnt wird, auf Rubriken zu verständigen 697. P. Kanzleipracticant Schachermayr resignirt seine Stelle mit der Bitte um Ertheilung eines Dienstzeugnißes. Diese Resignation wird angenommen, u. Bittsteller von heute an seiner Verpflichtungen enthoben; bei welchem Anlaße demselben mit Vergnügen bestättiget wird, das er seidt 8. Nov. 1837, von welchem Tage an er dieser Stelle als unentgeltlicher Kanzleipracticant diente, ausgezeichneter Fleiß, guten Willen bei den ihm übertragenen Geschäften, Reinheit u. Sicherheit im Mundiren, strengen Gehorsam gegen seine Vorgesetzten, Verschwiegenheit Treue u. ein ausgezeichnetes moralisches u. religiöses Betragen an den Tag gelegt habe, u. er daher rüksichtlich dieser Eigenschaften männiglich bestens empfohlen zu werden verdiene. gelesen Heidinger Weinberger Sekertär.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2