nöthigt, derlei Widerspänstigkeiten höhern Orts anzuzeigen, und um die nöthige Zurechtweisung eines solchen Beamten anzusuchen; dessen auch Hr. Rath Maurer auf seine Anzeige rathschlägig erinnert wird. Aus dem Referate des Hr. Raths Buberl. ad Nr. 6606. Kreisamts Signatur vom 21. Septbr. 1843 Z. 11320 des hohen Regierungsdekrets vom 31. Aug. 1843 Zahl 22545 wegen Errichtung eines Chyrurgengewerbes in den Ortschaften Aichet und Wieserfeld. Es ist bekannt, und liegt aktenmässig vor, daß untern 24. Jänner d.J. Z. 463 der Karl Schlüßl, geprüfter Wundarzt und Geburtshelfer dann Magister der Zahnarzneikunde um Verleihung eines personellen chyrurgischen Gewerbes für die Ortschaften Aichet und Wieserfeld gebethen habe, welches Gesuch auch die Viertlmeister dieser beiden Ortschaften und die meisten Hausbesitzer dieser Ortschaften sowie auch ein Theil aus den Ortschaften Steyerdorf, Ort und bei der Steyer mittelst Eingabe de eodem Z. 462 kräftigst unterstützten. Darüber wurden die vorschriftmässigen Erhebungen und Vernehmungen gepflogen, und mittelst Edikts vom 24. Mai die Errichtung und Verleihung dieses personellen Gewerbes für die besagten Ortschaften kund gegeben. Da aber dießfalls die hiesigen bürgerlichen Wundärzte bei dem k.k. Kreisamte untern 17. Juni Z. 6993 eine Beschwerde vorbrachten, und um dießfälliges Nullitätserkenntniß bathen, so wurde über den kreisämtlichen Auftrag vom 21. Juni die dießfälligen Versammlungsakten dem k.k. Kreis-
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