21. d.M. früh 9 Uhr vor Rath zu stellen. No. 7253 P. Erinnerung wegen Entlassung des Johann Stauß als Criminalgerichtsbeisitzer. Vortrag des H. Raths Bleyer. Nach dem h. Hofdekrete dto. 19. Dec. 1806 ist zu einem Criminalgerichtsbeisitzer guter Leumund erforderlich. Dieser hat nach meiner Ansicht der Schneidermeister Johann Stauß dh. seine heut erfolgte Aburtheilg. wegen schwerer Polizeiübertrettg. gegen die Sicherheit der Ehre nach § 241 II. Th. des Strafgesb., deren er schuldig erkannt, verwirkt, wäre deßhalb als Criminalgerichtsbeisitzer zu entlaßen u. an seiner statt der Apotheker Alois Stiegler N. 28 in der Stadt als solcher vorzuschlagen. Ich stelle darum den Antrag: Johann Stauß sei als Criminalgerichtsbeisitzer zu entlaßen an seiner statt Alois Stigler, welcher alle gesetzl. Eigenschaften in sich vereiniget, als solcher zu wählen, die Bestätigung dieser Wahl, nach welcher erst die Beeidigg. erfolgen kann, bei dem k.k. Kreis-
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