ist selber auch noch über die nachtheiligen Folgen weiterer Nichtachtung mit allem Nachdrucke zu belehren. 6819 P. Protocoll dto. 23. Sept. 1843 mit Josef Höblinger pcto Satzesübertrettg. Nachdem sich Josef Höblinger laut eigenem Geständniße einer Satzesübertrettg. dh. Verkauf des Fleisches über den gesetzlich bestimmten Satzpreis des Monaths Juni schuldig gemacht hat, so ist derselbe als im 2. Betrettungsfalle mit 10 fl CMz zum hiesigen Armenfonde zu bestrafen, u. derselbe über die Folgen weiterer Nichtachtung zu belehren. Aus dem Referate des H. Mag. Raths Bleyer: 6591 P. Note der Zolllegestätte Steyr um Nahmhaftmachung der Beamten die den Vernehmungen u. Verhören bei Gefühlsübertrettungen beizuziehen sind. Da zu Beiständen in gefällsämtlichen Strafverfahren nach dem Wortlaute des § 657 des Strafgesetzes über Gefällsübertrettgen in der Regel für das Criminal o. Polizeirichteramt befähigte öffentl. Beamte
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2