zu verständigen, da übrigens in der Äusserung des letztern vorkommt, daß Stiefvater die Reinigung seiner Rauchfänge selbst vornahm, u. wegen nachläßigen dießfälliger Verrichtungen in der Küche u. in dem Rauchfange Feuer entstand, so ist dießfalls gegen selben das weitere Amt zu handeln. 6378. Protokoll mit den hiesigen Schiffmeistern u. Franz Frisch wegen Gewerbsstörungen. Aufzubehalten u. ist die innliegende Beschwerde der hiesigen Schiffmeister mit folgendem Bescheide zu erledigen: Da nach der h. Hofkammerverordnung vom 2. Mai 1804 die Schiffmeister-Befugniße zu den Polizeigewerben ge- hören u. nach der h. Regg̃sverordnung v. 31. Juli 1803 Z. 11589 den Ortsobrigkeiten strenge eingebunden wurde, daß außer den berechtigten Schiffmeistern Niemanden gestattet sei, auf den Flüßen Ladungen auf- u. abwärts zu führen, außer er habe ein spezielles Befugniß dazu, der hiesige Gastwirth Franz Frisch aber ein derlei Befugniß bei diesem Maãte als seiner vorgesetzten Ortsbehörde ad personam nicht erwirkte, auf das kann ihm laut Pachtcontracten dto. Losenstein 16. Mai 1837 von Andrä Weißenbichler Besitzer des Gutes am Erlach im Anger bei Weyer auf diesen Gute angetragene u. auf 8 Jahre gepachtete Schiffmeister Gewerbe kein Bedacht genommen werden kann, da radizirte Polizeigewerbe
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