liget, sondern müssen die Bittsteller mit ihrem unterm 14. August 1843 an das kk. Kreisamt gestellten Gesuche auf den Rechtsweg gewiesen werden. Uibrigens ist dieses Protocoll aufzubehalten und auf Anlangen den Interessenten in Abschrift hinauszugeben. Referat des Herrn Rathes Buberl. No. 6419. Protocoll mit dem Baumeister Karl Hueber über das Gewerbsgesuch des Martin Dietrich jun. Aufzubehalten, das Gesuch des Martin Dietrich jun. aber mit folgenden Bescheide zu erledigen: Da bereits mit Bescheid v. 2. Nov. v.J. Z. 6435 dem Martin Dietrich sen. für den hiesigen Bezirk eine personelle Maurermeisters Gerechtsame verliehen wurde, derselbe auf diese Gerechtsame noch nicht anheim gesagt hat, die MaurermeistersGewerben aber zu den zünftitigen Polizeygewerben gehören, welche strengstens nur dann verlichen werden dürfen, wenn der Ortsbedarf eine solche Verleihung erheischt, dieser Fall aber gegenwärtig nicht vorliegt, so muß der Bittsteller mit seinem gegenwärtigen Gesuche aus Mangel des Lokalbedarfes zurückgewiesen werden. Referat des Herrn Rathes Bleyer. No. 6432. Protocoll über die Vernehmung des Karl Jocher auf die Beschwerde des Michael Waidinger wegen noch nicht begonnenen Hausbaues. Dem Michael Waidinger in Erledigung seiner sub Z. 6125 gestellten Protocallarbitte mit dem in Abschrift hinauszugeben, daß er mit seinem Begehren wegen Abforderung der dem Karl Jocher erfolgten 237 fl 24 xr R.W. ab- und hiermit auf den ordentlichen Rechtsweg gewiesen werde; daß
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