Politische Ratsprotokolle 1843

wegen Mangels an Arbeit gar nicht betrieben werden, selbe sämtlich von den Besitzern mit belastenden Titeln an sich gebracht wurden, daher so viel als möglich noch im Werthe erhalten werden müssen dem Bittsteller auch unbenommen bleibt; eines oder das Andere käuflich an sich zubringen, da sie ohnedies im mindern Kaufwerth stehen, oder ebenso billig zu pachten, endlich sich auch in komerzieller Beziehung kein Bedürfniß zu dieser Verleihung herausstellt, da die nach Concurrenz mit derlei Gewerben überfüllt ist, so kann demselben das angesuchte personelle Messerergewerbe nicht verliehen werden, wovon derselbe u. das Messererhandwerk ersterer, mit dem Bemerken verständigt wird, daß ihm der Rekurs in gesetzlicher Frist vorbehalten bleibe. 5875. Protokoll mit den Ledermeistern Weisgärbern über das Gesuch des Johann Sprenger um Verleihung eines personellen Lederzurichterbefugnißes. Aufzubehalten und das Gesuch mit folgenden zu erledigen. Da der hiesige Platz zur Ausübung eines Lederzurichtergewerbes nicht geeignet ist, da die Artikel der Lederzurichter auch bei den hiesigen Lederern, Lederhändlern u. den Weisgärbern zu erhalten sind, so hin ein Bedarf sich nicht herausstellt

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2