Politische Ratsprotokolle 1843

Hierüber wird einhellig beschloßen ganz nach dem dießfälligen Anträge des Hrn. Referenten die nebige Erledigung. Da auf den Weißwaarenhandl als ein Comerzialgewerb die Bestimmung des h. Regirungscirculars dd 29. Sept. 1839 N. 18856 anzuwenden sind, so bleibt es dem Bittsteller unbenommen diese Beschäftigung gegen Lösung des Erwerbsteuerscheins, aber auch nur gegen diese, mit o. ohne Gehilfen zu betreiben, ohne hierzu ein besonderes Befugniß zu bedürfen. Hievon ist er unter Rückschluß seiner Beilagen, u. die hiesigen Weißwaarenhändler zu Handen des Franz Xaver Wickhoff mit Rathschlag zu verständigen. 5824 B. Gerichtsdienergehilfe Anton Barton um seine Dienstesenthebung u. ein Dienstzeugniß. Wörtlicher Vortrag des H. M. Raths Bleyer. Meines Wißens steht Barton in Disciplinaruntersuchung, u. es sind während seiner Amtsführung wichtige Gebrechen gegen ihn vorgekommen, daher sich bei seiner Dienstenthebung ohne die Gewissenhaftigkeit u. Wahrheit zu verletzen, nicht vortheilhaft

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